Radfahren - aber sicher!
Die etwas anderen Tips zum sicheren Radfahren
Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer mit Rechten, aber auch Pflichten. Radfahren ist
zwar (statistisch betrachtet) nicht so gefährlich wie Auto- oder gar Motorradfahren, dennoch
können falsches Verhalten, Unaufmerksamkeit, aber auch technische Unzulänglichkeiten
am Fahrrad zu schweren Unfällen führen.
1. Radfahrer sind Fahrzeugführer
Fahrräder sind ebenso Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder. Dies bedeutet,
dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Radfahrer gilt, insbesondere die Regeln
für
- Vorfahrt
- das Rechtsfahrgebot sowie
- Verkehrszeichen und Verkehrsampeln
Außerdem sollten Radfahrer ihr Fahrrad beherrschen, beispielsweise rechtzeitig anhalten,
aber auch sicher und gerade fahren können.
2. Der Normalfall: Fahren auf der Fahrbahn
Fahrbahnen heißen so, weil Fahrzeuge nur dort fahren dürfen. Obwohl es sich dabei meist
um Autos handelt, ist Radfahren auf Fahrbahnen bei weitem nicht so gefährlich wie von vielen
Menschen angenommen wird. Gegenüber der Benutzung von Radwegen hat das Fahren auf der Fahrbahn
einige Vorteile:
- Auf Fahrbahnen bewegen sich Radfahrer im direkten Sichtfeld von Kraftfahrern. Die Gefahr, von
anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden ist dadurch gering.
- Fahrbahnen sind fast immer frei von Hindernissen. Das Aufstellen von Masten, Werbetafeln usw. ist
auf Fahrbahnen nicht erlaubt.
- Der Belag von Fahrbahnen ist meist besser als der von Radwegen. Dadurch kann ohne Verlust an
Sicherheit schneller gefahren werden.
- Fußgänger geben normalerweise acht, bevor sie Fahrbahnen betreten. Bei Radwegen tun
sie das nur selten.
Wichtig: Ausreichender Abstand zum rechten Fahrbahnrand:
Halte auf der Fahrbahn einen Mindestabstand von ca. 80cm zum Bordstein bzw. fahre
dort, wo die Autos mit ihren rechten Rädern fahren. Du vermeidest so, dass Dich Autos
allzu oft mit sehr geringem Abstand überholen. Ebenfalls wichtig ist ein Abstand von mind.
einem Meter zu parkenden Autos. Dies widerspricht nicht dem Rechtsfahrgebot der StVO.
3. Die Ausnahme: Radwege
Die einzigen Fahrzeuge, die nicht überall auf der Fahrbahn fahren dürfen, sind
Fahrräder. Für sie wurden vielerorts Sonderwege eingerichtet, wobei vielen
Verkehrsteilnehmern nicht klar ist, wann Radfahrer sie benutzen müssen, wann sie es dürfen
und wo sie nicht fahren dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt es so:
Radwege an Straßen müssen nur benutzt werden, wenn sie durch eines der folgenden
Verkehrszeichen gekennzeichnet sind:
Bei Radwegen, an denen keines der obigen Verkehrszeichen steht, dürfen Radfahrer zwischen
Fahrbahn und Radweg wählen.
Auch neben Radweg-Abschnitten, die nicht befahrbar sind, darf auf der Fahrbahn gefahren. werden.
Dies ist z.B. der Fall, wenn
- Autos auf Radwegen parken
- Schnee oder Eis auf dem Radweg liegen
- sich Baustellen auf dem Radweg befinden.
Radwege sind nicht so sicher, wie immer behauptet wird. Im Gegenteil, dort lauern einige
Gefahren, die es auf der Fahrbahn nicht gibt. Die größte Gefahr geht von
abbiegenden LKW aber auch PKW aus, weil deren Fahrer Radfahrer
auf dem Radweg weitaus schlechter sehen können als auf der Fahrbahn.
Wer auf Radwegen fahren muss, sollte dies besonders vorsichtig tun. Rechne an
jeder Kreuzungen bzw. Einmündung damit, dass neben Dir
ein Auto oder ein LKW fährt, dessen Fahrer Dich nicht sieht!
Schau vor jeder Querung von Seitenstraßen kurz nach beiden Seiten
und nach hinten, ob sich ein Fahrzeug nähert. Abbiegende Fahrzeuge sind zwar
gegenüber Radfahrern auf parallel verlaufenden Radwegen wartepflichtig, trotzdem ist es besser
für Dich, zu warten, wenn Du unsicher bist, ob Dich der Fahrer gesehen hat. Besonders
bei LKW ist der so genannte "tote Winkel" sehr groß!
Rechts fahren:Fahre möglichst nie auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung. Es ist eine der Hauptursachen für Fahrrad-Unfälle. Einzige Ausnahme,
wo links gefahren werden darf bzw. sogar muss, sind so genannte Zweirichtungsradwege. Aber
selbst dort, wo es erlaubt oder gar vorgeschrieben ist, bleibt Linksfahren gefährlich!
4. Verboten: Gehwege
Fahre grundsätzlich nie auf Gehwegen. Du gefährdest damit Dich
selbst und Fußgänger. Gehwege sind für Radfahrer ebenso gefährlich
wie Radwege. Nur Kinder bis zu 8 bzw. 10 Jahren dürfen auf Gehwegen fahren, müssen dann
aber an jeder Kreuzung bzw. Einmündung absteigen und schieben, denn
genau dort lauern die Gefahren! Auch für Radfahrer freigegebene Gehwege solltest Du
möglichst nicht benutzen. Wenn Du es tust, musst Du Rücksicht auf Fußgänger
nehmen und entsprechend langsam fahren.
5. Eindeutig und berechenbar fahren.
Andere sollen Dich sehen und Deine Absichten einschätzen können. Zeige rechtzeitig
und deutlich an, wenn Du z.B. abbiegen oder die Fahrspur wechseln willst. Schaue Dich vorher
um, ob dies gefahrlos möglich ist. Plötzliche, unangekündigte Richtungswechsel
können zu schweren Unfällen führen.
6. Mit Fehlern anderer rechnen
Rechne immer damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen, aber gib dennoch zu
erkennen, dass Du auch Deine Rechte im Straßenverkehr kennst.
7. Überprüfe regelmäßig Dein Fahrrad
Insbesondere folgende Teile Deines Rades sollten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit
überprüft werden:
- Bremsen: Belag auf Abnutzung, Bowdenzüge auf Verschleiß, Gesamtsystem auf
Bremswirkung und leichte Bedienbarkeit
- Beleuchtung hinten und vorn
- Tragende Teile (Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelrohr) auf Risse, Deformierung, lose Schrauben u.a.m.
- sichere Befestigung von Schutzblechen, weil sie die Räder blockieren können.
- Antrieb: Kette (Spannung), Pedale (fester Sitz, Risse)
Wer es nicht selbst kann, sollte die Überprüfung von einer Fachwerkstatt durchführen lassen.
Besonderer Dank für ihre Hinweise und Ergänzungen zu diesem Text an:
- Bernd Sluka, VCD Passau
- Elke Bock, Leipzig
- Erika Cisela, Mannheim, für ihre eindrucksvolle Grafik
Autor: Christoph Maercker